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DRK-Ortsverein Heuberg-Donautal

Post:
Mauritiusplatz 10
72510 Stetten a.k.M.

Fon 07573/ 27 67
Fax 07573/ 7709999

info(at)drk-heuberg-donautal(dot)de

Sitz und Standort Heuberg:
Rettungszentrum
Schlosshof 3
72510 Stetten a.k.M.

Standort Donautal:
Abteistraße 8
88631 Beuron

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232 Treffer:
Suchergebnisse 91 bis 100 von 232
  • Schutz der zivilen Infrastruktur

    Alle nicht militärischen Ziele sind zivile Objekte. Diese Objekte dürfen weder angegriffen noch zum Gegenstand von Repressalien gemacht werden (Art. 52 I ZP I). Aus diesem Grund dürfen…

  • Behandlung von internierten Personen

    Kriegsparteien und neutrale Staaten haben die Möglichkeit, Personen aus Staaten, die am Konflikt beteiligt sind in Lagern zu internieren. (Art. 41; 78; 79 GA IV) Dies ist jedoch nur aus zwingenden…

  • Wie müssen Journalisten geschützt werden?

    6. Wie müssen Journalisten geschützt werden? Wenn Journalisten im Kriegsgebiet gefährliche berufliche Aufträge ausführen, gelten sie ebenfalls als Zivilpersonen (Art. 79 I ZP I). Demnach sind sie…

  • Wie sind Ausländer im Konfliktgebiet zu behandeln?

    5. Wie sind Ausländer im Konfliktgebiet zu behandeln? Wenn sich Ausländer in einem am Konflikt beteiligten Staat befinden, dürfen sie das Land verlassen, falls dadurch nicht die Sicherheit des Landes…

  • Wie sind Kinder zu behandeln?

    4. Wie sind Kinder zu behandeln? Die feindliche Macht, die fremdes Staatsgebiet besetzt hält, soll besonders für die Bedürfnisse der Kinder sorgen. Sie sind gut unterzubringen und zu verpflegen. Zudem…

  • Wie sind Frauen zu behandeln?

    3. Wie sind Frauen zu behandeln? Frauen sind mit der ihrem Geschlecht gebührenden besonderen Rücksicht zu behandeln (Art. 12 V GA I; Art. 12 IV GA II;  Art. 14 II GA III; Art. 16 I GA IV). Sie sind…

  • Behandlung von Zivilpersonen nach einer Besetzung

    Grausamkeiten jeder Art (Folterung, Verstümmelung, medizinische oder wissenschaftliche, nicht durch ärztliche Behandlung gerechtfertigte Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit), die körperliches…

  • Benutzungshinweis

    3. Benutzungshinweis Die Genfer Abkommen und die Zusatzprotokolle werden "GA" und "ZP" abgekürzt. Römische Ziffern dahinter bezeichnen das jeweilige Genfer Abkommen, bzw. Zusatzprotokoll. Werden…

  • Der Grundsatz der Genfer Abkommen

    2. Der Grundsatz der Genfer Abkommen "Personen, die nicht unmittelbar an den Feindseligkeiten teilnehmen, einschließlich der Mitglieder der Streitkräfte, welche die Waffen gestreckt haben, und der…

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