Foto: M. Eram / DRKWir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen.
Bei einigen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen müpssen Sie die Kostenübernahme vorher benatragen. Bitte fragen SIe ggf. bei Ihrem Unfallversicherungsträger nach.
Rotkreuzkurs EH Bildungs- und Betr.-Einr. (BG) bei Ihrem Kreisverband vor Ort
Fr. 06.03.2026 8:00 - 11:00 Uhr
EH Oma mit Kind anmelden
99999 Licht, Sonnenweg 7
100,00 € -
1 Platz vorhanden