Wir sind durch die Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger (BG und UVT) ermächtigt, die Erste-Hilfe-Ausbildungen für betriebliche Ersthelfer durchzuführen. In vielen Fällen werden die Kosten durch die für Sie zuständige BG bzw. UVT übernommen.
Bei einigen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen müpssen Sie die Kostenübernahme vorher benatragen. Bitte fragen SIe ggf. bei Ihrem Unfallversicherungsträger nach.